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AGB B2C

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Geltung der AGB
1.1 Die nachstehenden allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen gelten fĂŒr sĂ€mtliche Angebote, RechtsgeschĂ€fte, Lieferungen, Leistungen und sonstigen GeschĂ€ftsverkehr unseres Unternehmens, auch wenn darauf nicht ausdrĂŒcklich Bezug genommen wird.
1.2 Wenn nachstehend von „Vertragspartner“ die Rede ist, so ist damit stets der Vertragspartner bzw. Kunde unseres Unternehmens gemeint.
1.3 Der Vertragspartner wird ausdrĂŒcklich in Kenntnis gesetzt, dass unsere Mitarbeiter nicht berechtigt sind, Vereinbarungen zu treffen, die von diesen allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen abweichen. Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen des Vertragspartners oder sonstige abweichende Vereinbarungen gelten nur mit unserer ausdrĂŒcklichen schriftlichen Zustimmung.
1.4 Diese Allgemeinen GeschÀftsbedingungen liegen in unseren GeschÀftsrÀumlichkeiten auf und werden unter www.mpw-lichttechnik.com/agb-b2c zur Ansicht und zum Download bereitgehalten.

2. KostenvoranschlÀge, Angebote und PlÀne
2.1 Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere KostenvoranschlĂ€ge unverbindlich und entgeltlich. Die Höhe des Entgeltes fĂŒr den Kostenvoranschlag wird gesondert vereinbart. Mangels einer gesonderten Vereinbarung ĂŒber die Höhe gelten 10 % der Nettoangebotssumme als vereinbart.
2.2 Wir ĂŒbernehmen keine GewĂ€hr fĂŒr die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages. Sollten sich nach Auftragserteilung unvermeidliche KostenĂŒberschreitungen von weniger als 15 % ergeben, so können diese Kosten ohne eine gesonderte VerstĂ€ndigung von uns in Rechnung gestellt werden. Handelt es sich um Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 %, wird der Vertragspartner von uns verstĂ€ndigt. Der Vertragspartner kann in diesem Fall binnen 3 Tagen ab Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurĂŒcktreten, wobei er den unsererseits bereits getĂ€tigten Aufwand sowie die bisher erbrachten Lieferungen und Leistungen zu ersetzen hat. Sofern der Vertragspartner keinen RĂŒcktritt erklĂ€rt, gilt die Überschreitung als von ihm genehmigt.
2.3 Unsere KostenvoranschlĂ€ge und Angebote sowie die diesen zugrunde liegenden PlĂ€ne, Skizzen, Zeichnungen sowie sonstige von uns hergestellte Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum und dĂŒrfen Dritten ohne unsere ausdrĂŒckliche schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben werden. Wenn der Auftrag – aus welchen GrĂŒnden auch immer – nicht erteilt oder nicht ausgefĂŒhrt wird, dann sind auf unser Verlangen sĂ€mtliche PlĂ€ne und Unterlagen unverzĂŒglich herauszugeben und die Kosten fĂŒr unsere bisherigen Leistungen (Planungen, Beratungen usw.) zu bezahlen. Kopien und Abschriften von PlĂ€nen und Unterlagen sind auf unser Verlangen nachweislich zu vernichten.

3. Vertragsgrundlagen
3.1 Unsere Angaben in unverbindlichen Angeboten, Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrĂŒcklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie werden nur dann Vertragsinhalt, wenn im Kaufvertrag oder in der AuftragsbestĂ€tigung ausdrĂŒcklich auf sie Bezug genommen wird. Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich und gelten nicht als Zusicherung bestimmter Eigenschaften.
3.2 Bei Bestellungen mittels E-Mail gilt die Empfangs-/SendebestÀtigung nicht als AuftragsbestÀtigung. Stillschweigen durch unser Unternehmen gilt nicht als EinverstÀndnis.
3.3 Der Inhalt einer AuftragsbestĂ€tigung ist vom Vertragspartner zu prĂŒfen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Abweichungen zu dem von ihm ĂŒbermittelten Auftrag unverzĂŒglich schriftlich zu rĂŒgen. Andernfalls kommt das RechtsgeschĂ€ft mit dem Inhalt unserer AuftragsbestĂ€tigung zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro zuzĂŒglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Sofern nicht ausdrĂŒcklich Gegenteiliges vereinbart wurde, beinhalten die Preise nicht die Kosten fĂŒr Transport, Montage oder Aufstellung. Derartige Leistungen erfolgen nur bei ausdrĂŒcklicher Vereinbarung und gegen Verrechnung eines gesonderten Entgelts.
4.2 Wir behalten uns das Recht vor, bei VertrĂ€gen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten ab Vertragsabschluss den Kaufpreis aufgrund von Materialpreis- oder Steuererhöhungen nachtrĂ€glich anzugleichen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden fĂŒr vom Vertragspartner gewĂŒnschte AuftragsĂ€nderungen oder ZusatzauftrĂ€ge angemessene Preise in Rechnung gestellt.
4.3 Wir sind berechtigt eine Anzahlung in Höhe von maximal 50 % des Bruttogesamtpreises zu verlangen. Die Anzahlung wird vom Schlussrechnungsbetrag in Abzug gebracht.
4.4 Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
4.5 Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fĂ€llig. AllfĂ€llige GewĂ€hrleistungsansprĂŒche oder andere EinwĂ€nde des Vertragspartners (zB Verzug, Überschreitung von Leistungs- bzw Lieferzeiten) verlĂ€ngern das Zahlungsziel nicht und verhindern ebenso die FĂ€lligkeit nicht.
4.6 Die Zahlung hat in bar oder mit BankĂŒberweisung zu erfolgen. Wir sind nicht verpflichtet sonstige Zahlungsmittel (zB Wechsel oder Schecks) anzunehmen. Eine ausnahmsweise Annahme erfolgt nur zahlungshalber. SĂ€mtliche Diskont-, Einziehungsspesen oder sonstige mit unbaren Zahlungen verbundenen Kosten trĂ€gt der Vertragspartner.
4.7 SkontoabzĂŒge sind gesondert zu vereinbaren und stehen nur bei fristgerechter Zahlung zu. Bei Zahlungseinstellung oder Zahlungsverzug des Vertragspartners werden vereinbarte Rabatte, NachlĂ€sse, Bonifikationen etc. nicht gewĂ€hrt, sodass vom Vertragspartner die unverminderten Preise zu zahlen sind.

5. Lieferung, Teillieferung und Abnahme
5.1 Wir sind berechtigt, die Ware durch firmeneigene Fahrzeuge, durch von uns beauftragte FrachtfĂŒhrer, per Post oder per Bahn zu liefern bzw. zu versenden.
5.2 Die Erbringung sachlich gerechtfertigter Teilleistungen bzw. Teillieferungen ist jedenfalls zulÀssig.
5.3 Lieferfristen und -termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich und beginnen frĂŒhestens, wenn alle technischen, finanziellen und kaufmĂ€nnischen Voraussetzungen vom Vertragspartner erfĂŒllt sind sowie eine allfĂ€llige Anzahlung bei uns eingegangen ist. Bei AbĂ€nderung des Auftrages – aus welchem Grund auch immer – behalten wir uns eine VerlĂ€ngerung der Lieferzeit vor.
5.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von uns zur VerfĂŒgung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. AllfĂ€llige bei der Abnahme festgestellte MĂ€ngel berechtigen den Vertragspartner nicht zur Annahmeverweigerung, sondern sind im Rahmen der GewĂ€hrleistung geltend zu machen.

6. ErfĂŒllungsort und Gefahrtragung
6.1 Als ErfĂŒllungsort gilt
- der Sitz unseres Unternehmens,
- bei Versand der Ort der Übergabe der Ware an den Transporteur.
6.2 Die Gefahrtragung geht jeweils am ErfĂŒllungsort auf den Vertragspartner ĂŒber. Und zwar auch dann, wenn der Vertragspartner die Annahme der gelieferten Ware verweigert, die Ware aus Verschulden des Vertragspartners nicht geliefert bzw versendet werden kann, die vereinbarungsgemĂ€ĂŸ selbst abzuholende Ware trotz Bereitstellung und VerstĂ€ndigung hierĂŒber vom Vertragspartner nicht abgeholt bzw. ĂŒbernommen wird.

7. Mitwirkungspflicht des Vertragspartners
7.1 Der Vertragspartner hat die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur AusfĂŒhrung unserer Lieferungen und Leistungen zu schaffen. Insbesondere hat der Vertragspartner allfĂ€llige behördliche Genehmigungen und sonstigen Bewilligungen Dritter auf seine Kosten einzuholen. Unsere Verpflichtung zur Leistungserbringung beginnt frĂŒhestens mit Vorliegen dieser Voraussetzungen.
7.2 Werden vom Vertragspartner PlĂ€ne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er fĂŒr deren Richtigkeit. Erweist sich eine Anweisung des Vertragspartners als unrichtig, werden wir ihn davon in Kenntnis setzen und um Weisung ersuchen. Bei nicht angemessener rechtzeitiger Weisung treffen den Vertragspartner die Verzugsfolgen.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollstÀndigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts samt Zinsen und allfÀlliger Nebenkosten unser Eigentum (Vorbehaltsware).
8.2 Der Vertragspartner hat die Vorbehaltsware bis zum Übergang des Eigentums auf ihn sorgfĂ€ltig zu verwahren. Er trĂ€gt das gesamte Risiko fĂŒr die Vorbehaltsware, insbesondere die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung.
8.3 Bei Nichtzahlung durch den Vertragspartner sind wir zur Herausgabe der Vorbehaltsware berechtigt. Zu diesem Zweck erklĂ€rt der Vertragspartner seine Zustimmung dazu, dass wir die RĂ€umlichkeiten bzw das GelĂ€nde, wo sich die Vorbehaltsware befindet, betreten und die Vorbehaltsware selbst entnehmen bzw demontieren dĂŒrfen.
8.4 Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderem Material, erwerben wir im VerhÀltnis zum Gesamtwert der dadurch entstehenden Erzeugnisse anteiliges Miteigentum daran.
8.5 FĂŒr den Fall der WeiterverĂ€ußerung der Vorbehaltsware vor der vollstĂ€ndigen Bezahlung tritt der Vertragspartner bereits jetzt, ohne dass es einer weiteren AbtretungserklĂ€rung oder VerstĂ€ndigung bedarf, die ihm aus der WeiterverĂ€ußerung der Vorbehaltsware gegenĂŒber seinem Abnehmer entstehenden AnsprĂŒche zur Tilgung aller Forderungen samt NebenansprĂŒchen bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Diese Abtretung gilt sinngemĂ€ĂŸ auch fĂŒr den Fall der Be- und Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung der Vorbehaltsware.
8.6 Der Vertragspartner ist nicht zu einer VerpfĂ€ndung oder SicherungsĂŒbereignung der Vorbehaltsware berechtigt und darf ĂŒber diese auch nicht in anderer Weise zugunsten Dritter verfĂŒgen. Der Vertragspartner hat uns von der Eröffnung des Konkurses ĂŒber sein Vermögen oder der PfĂ€ndung der Vorbehaltsware unverzĂŒglich zu verstĂ€ndigen und sĂ€mtliche erforderlichen Schritte zur Wahrung unserer Interessen zu setzen.
 
9. Verzug
9.1 Kann die vereinbarte Lieferfrist von uns nicht eingehalten werden, liegt noch kein Lieferverzug vor und der Vertragspartner ist nicht berechtigt vom Vertrag zurĂŒckzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Erst nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten werden wir in Lieferverzug versetzt. Nach Ablauf der 2-monatigen Frist ist der Vertragspartner im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges zum RĂŒcktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er schriftlich eine angemessene Nachfrist fĂŒr die Lieferung bzw. Leistungserbringung bei sonstigem VertragsrĂŒcktritt setzt. Die Nachfrist ist dann angemessen, wenn sie 50 % der ursprĂŒnglich vereinbarten Liefer- bzw Leistungsfrist nicht unterschreitet. Das RĂŒcktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil mit dem wir uns in Verzug befinden.
9.2 Wurde der Lieferverzug durch ein unvorhersehbares und nicht abwendbares Ereignis verursacht, kommt dem Vertragspartner kein RĂŒcktrittsrecht zu. Dies umfasst insbesondere Verzug wegen höherer Gewalt und nicht von uns oder unseren Zulieferern verschuldeter UmstĂ€nde (zB Verkehrs- oder Betriebsstörung, Transportverzug, TransportschĂ€den, Arbeiter- oder Rohstoffmangel). In diesem Fall wird der Vertragspartner von dem Ereignis und der voraussichtlichen Behinderungsdauer informiert. Ein RĂŒcktrittsrecht kommt dem Vertragspartner nur zu, wenn uns die Lieferung bzw. Leistungserbringung endgĂŒltig unmöglich wird.
9.3 AllfĂ€llige SchadenersatzansprĂŒche, DeckungskĂ€ufe oder sonstige AnsprĂŒche stehen dem Vertragspartner weder aus einem von uns zu vertretenden noch aus einem nicht von uns zu vertretenden Lieferverzug zu.
9.4 Bei Annahmeverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, auf VertragserfĂŒllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurĂŒckzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Verzögert sich die Abnahme aus vom Vertragspartner zu vertretenden GrĂŒnden, behalten wir uns vor, ab dem ursprĂŒnglich vereinbarten Termin Lagerkosten zu verrechnen.
9.5 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p.a. ĂŒber dem Basiszinssatz bei UnternehmergeschĂ€ften bzw. 4 % p.a. bei VerbrauchergeschĂ€ften vereinbart. In diesem Fall sind wir zudem berechtigt,
- alle weiteren Lieferungs- bzw. Leistungsverpflichtungen bis zur Zahlung oder Sicherstellung des Gesamtkaufpreises aufzuschieben;
- noch ausstehende Lieferungen bzw. Leistungserbringung zurĂŒckzuhalten;
- eine VerlÀngerung der Lieferfrist vorzunehmen;
- unter GewĂ€hrung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurĂŒckzutreten.
9.6 Bei Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpĂŒnktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlusts wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fĂ€llig. Bei Terminverlust behalten wir uns das Recht vor, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne RĂŒcktritt vom Vertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung samt Nebenkosten vollstĂ€ndig abgedeckt ist.
9.7 AllfĂ€llige Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, hat der Vertragspartner zu tragen. Dies umfasst bei UnternehmergeschĂ€ften einen Pauschalbetrag von € 400,00 netto, unbeschadet darĂŒber hinausgehender Betreibungskosten.
 
10. RĂŒcktritt und Vertragsstrafe
10.1 Ein RĂŒcktritt vom Vertrag ist ohne unsere Zustimmung nicht zulĂ€ssig.
10.2 FĂŒr den Fall, dass unser Vertragspartner ungerechtfertigt vom Vertrag zurĂŒcktritt oder wir von unserem RĂŒcktrittsrecht wegen Annahme- oder Zahlungsverzugs des Vertragspartners Gebrauch machen, sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % der Nettoauftragssumme zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darĂŒber hinausgehenden Schadenersatzes bleibt hiervon unberĂŒhrt.

11. GewÀhrleistung
11.1 Die vereinbarten Lieferungen und Leistungen werden gemĂ€ĂŸ dem Leistungsverzeichnis erbracht, welches dem Angebot und/oder der AuftragsbestĂ€tigung zugrunde liegt.
11.2 Der Vertragspartner hat die von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen unverzĂŒglich nach Übernahme zu untersuchen und erkennbare MĂ€ngel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzĂŒglich, spĂ€testens jedoch binnen 5 Werktagen ab Lieferung bzw. Leistungserbringung, sowie versteckte MĂ€ngel innerhalb von 5 Werktragen nach ihrem Hervorkommen schriftlich zu rĂŒgen. Die RĂŒge ist detailliert zu begrĂŒnden und ausreichend zu belegen. Bei unberechtigten MĂ€ngelrĂŒgen, die umfangreiche NachprĂŒfungen verursachen, behalten wir uns vor, die Kosten der PrĂŒfung dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen. UnterlĂ€sst der Vertragspartner die RĂŒge, so kann er AnsprĂŒche auf GewĂ€hrleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum ĂŒber die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen.
11.3 Die GewĂ€hrleistungsfrist betrĂ€gt 6 Monate ab Abnahme bzw. Übergabe. Wird die Abnahme bzw. Übergabe der Ware aus vom Vertragspartner zu vertretenden GrĂŒnden verzögert, verkĂŒrzt sich die GewĂ€hrleistungsfrist entsprechend. Das Vorliegen von MĂ€ngeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die §§ 924 und 933b ABGB finden keine Anwendung. GewĂ€hrleistungsansprĂŒche gegen uns sind innerhalb der obigen GewĂ€hrleistungsfrist von 6 Monaten ab Abnahme bzw. Übergabe gerichtlich geltend zu machen und sind ansonsten verjĂ€hrt.
11.4 GeringfĂŒgige, den Verwendungszweck nicht beeintrĂ€chtigende Abweichungen von einem Muster, Prospekt, SchaustĂŒcken etc., welche dem Angebot bzw dem Auftrag zugrunde liegen, stellen keine MĂ€ngel dar und gelten vorweg als vom Vertragspartner genehmigt.
11.5 Bei begrĂŒndeten MĂ€ngeln sind wir berechtigt, innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl den Mangel zu verbessern, das Fehlende nachzutragen oder die Ware zu ersetzen. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulĂ€ssig. Im Falle der rechtzeitigen Verbesserung, Nachtrag der Fehlmenge oder Ersatzlieferung sind darĂŒber hinausgehende AnsprĂŒche wie Aufhebung des Vertrages oder Preisminderung ausdrĂŒcklich ausgeschlossen.
11.6 Die GewĂ€hrleistung erlischt, wenn der Vertragspartner oder ein von uns nicht ermĂ€chtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen hat.
11.7 Durch Verhandlungen ĂŒber MĂ€ngelrĂŒgen erfolgt kein Verzicht auf den Einwand, dass die MĂ€ngelrĂŒge zu spĂ€t erhoben oder nicht ausreichend spezifiziert wurde. Ebenso wenig stellt die Erörterung oder die Zusage der Verbesserung behaupteter MĂ€ngel ein Anerkenntnis einer allfĂ€lligen MĂ€ngelbehebungspflicht dar.
11.8 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, behauptete Gegenforderungen, auch wenn sie aufgrund von MĂ€ngelrĂŒgen erhoben wurden, mit unseren Forderungen aufzurechnen oder Zahlungen zu verweigern, es sei denn, sie wurden gerichtlich rechtskrĂ€ftig festgestellt. AllfĂ€llige GewĂ€hrleistungsansprĂŒche berechtigen nicht zur ZurĂŒckbehaltung des Kaufpreises oder eines Teiles hiervon.
11.9 AllfĂ€llige Garantiezusagen gelten nicht gegenĂŒber unserem Unternehmen, sondern sind gegenĂŒber dem Hersteller als Herstellergarantie einzufordern. UnabhĂ€ngig davon sind Garantiezusagen nur bei geeigneter und sachgemĂ€ĂŸer Verwendung der Ware, insbesondere bei fachgerechter Montage sowie ordnungsgemĂ€ĂŸer Wartung wirksam. Nicht umfasst sind somit Verschleiß oder SchĂ€den, die durch ungeeignete oder unsachgemĂ€ĂŸe Verwendung, natĂŒrliche AbnĂŒtzung, fehlerhafte oder nachlĂ€ssige Behandlung bzw. Lagerung entstanden sind.

12. Haftung und Schadenersatz
12.1 Wir haften nur im Falle von Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit fĂŒr den Ersatz von SchĂ€den. Eine allfĂ€llige Haftung ist auf typischer Weise mit dem Vertrag verbundene und vorhersehbare SchĂ€den begrenzt sowie der Höhe nach mit dem Vertragswert, maximal jedoch mit dem Haftungshöchstbetrag der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung, beschrĂ€nkt.
12.2 AllfĂ€llige SchadenersatzansprĂŒche gegen uns sind bei sonstiger VerjĂ€hrung binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und SchĂ€diger gerichtlich geltend zu machen. UnabhĂ€ngig davon verjĂ€hren sĂ€mtlich Schadenersatzforderungen unserer Vertragspartner innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsschluss absolut.
12.3 FĂŒr mittelbare SchĂ€den, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und VermögensschĂ€den, SchĂ€den aus AnsprĂŒchen Dritter sowie fĂŒr SchĂ€den, die durch ungeeignete oder unsachgemĂ€ĂŸe Verwendung, natĂŒrliche AbnĂŒtzung, fehlerhafte oder nachlĂ€ssige Behandlung bzw. Lagerung entstanden sind, haften wir nicht.
12.4 Eine Haftung fĂŒr fehlerhafte Produkte sowie fĂŒr daraus resultierende FolgeschĂ€den besteht fĂŒr uns und unsere Vorlieferanten nur im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Schutzwirkungen zugunsten Dritter aus unseren VertrĂ€gen sind uns gegenĂŒber ausgeschlossen.

13. Datenschutz und Betriebs- sowie GeschÀftsgeheimnisse
Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten bis auf Widerruf in unsere Kundenkartei aufgenommen werden und er so ĂŒber unsere Produkte, Neuheiten und Preisaktionen informiert werden kann. Die Verwendung erfolgt entsprechend den Richtlinien zum Datenschutz, wobei die Daten externen Personen nicht zur VerfĂŒgung gestellt werden.

Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, ĂŒber sĂ€mtliche ihm von uns zugĂ€nglich gemachten, zur VerfĂŒgung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer GeschĂ€ftsbeziehung oder des Kontaktes zu uns bekannt gewordenen Betriebs- und GeschĂ€ftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung unseres Unternehmens Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugĂ€nglich zu machen.

Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt fĂŒr 5 Jahre nach Beendigung der GeschĂ€ftsbeziehung mit unserem Unternehmen oder unabhĂ€ngig von einer GeschĂ€ftsbeziehung fĂŒr 5 Jahre nach Angebotslegung unseres Unternehmens aufrecht.

14. Subunternehmer
Wir behalten uns das Recht vor, fĂŒr die Lieferungen bzw. Leistungserbringung ganz oder teilweise Subunternehmer einzusetzen.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchfĂŒhrbar sein oder werden, berĂŒhrt dies die Rechtswirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall wird die rechtsunwirksame oder undurchfĂŒhrbare Bestimmung durch eine wirksame und durchfĂŒhrbare Bestimmung ersetzt, die nach Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchfĂŒhrbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

16. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. FĂŒr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das jeweils sachlich zustĂ€ndige Gericht am Sitz unseres Unternehmens vereinbart.